Es kann sein, dass die Energieeinsparverordnung vorschreibt, dass eine Fassadendämmung unter Umständen Pflicht ist. Wenn Sie an der Fassade mehr als zehn Prozent an Veränderungen vornehmen oder aber auch der Putz erneuert wird, muss gleichzeitig der Wärmeschutz überprüft werden. Außerdem muss eine Dämmung an den Außenwänden angebracht werden. Wenn die Fassade gleichzeitig gedämmt wird, können Sie bei der KfW dafür eine Förderung beantragen und die Kosten der Fassadensanierung reduzieren. Mit einem guten Wärmeschutz für Ihre Hauswände, sprich einer Fassadendämmung, senken Sie aber vor allem Ihre Heizungsrechnungen und sorgen für die nächsten Jahre effizient vor.